Zuchtuntersuchungen

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Aufgrund des gehäuften Vorkommens von Herzerkrankungen haben sich Rasseverbände dazu entschlossen, Zuchttiere auf das mögliche Vorliegen einer Kardiopathie untersuchen zu lassen. Diese Untersuchung finden nach dem Standard des Collegium-Cardiologicums e.V. statt.

Für diese Untersuchungen sind von Ihnen die Ahnentafeln der Tiere und ggf. weitere Zuchtrelevante Dokumente mitzubringen. Bei Zweitgutachten ist das Zulassungsschreiben des Zuchtwartes für dieses Zweitgutachten ebenfalls mitzubringen.

Nach der Untersuchung wird der ausgefüllte Untersuchungsbogen direkt an den Tierbesitzer ausgehändigt, eine Kopie erhält der Zuchtverein und die Daten erscheinen auf der Seite des Collegium-Cardiologicums und könnne statistisch ausgewertet werden. Das Ergebnis ist demnach nach der Untersuchung unmittelbar bekannt. Eine Ausnahme ist die Zuchtuntersuchung beim Dobermann, bei der die Auswertung des Holter-EKGs abgewartet werden muss.

Die Untersuchung ist in der Regel eine echokardiographische Untersuchung. Bei einigen Rassen wird zusätzlich ein EKG oder Holter-EKG gefordert. Letzteres wird dem Hund wie ein Tornister auf den Rücken geschnallt und in einem Verband fixiert. Es zeichnet die Impulse des Herzens über 24 h auf und ist so in der Lage über die Langzeitdokumentation für Arrhythmien anfällige Tiere zuverlässiger zu erkennen.

Das Verbandsmaterial wird je nach räumlicher Entfernung und/oder Besitzerwunsch durch die Praxis oder den Tierbesitzer selbst abgenommen. Das EKG wird durch Sie wieder an die Praxis zurückgeschickt. Entsprechendes Verpackungsmaterial bekommen Sie beim Anlegen überreicht.

In den Abbildungen sehen Sie ein Holter-EKG und das Anlegen des Verbandes, wie es nur für Dobermänner bislang vorgeschrieben ist.

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